Cannabis in den 1990er Jahren

1990 CH: Im Kanton Graubünden wirft der letzte subventionierte Hanfbauer das Handtuch, da sein Äckerchen regelmäßig geplündert wird.
CH: Die Psychosekte VPM veranstaltet in Zürich einen "internationalen Drogenkongress" und engagiert dafür Gabriel Nahas als "wissenschaftlichen Kronzeugen" für ihre fanatische Drogenideologie.
CH: Der Haschischfachmann Thomas Kessler zieht in "Neue Wege in der Drogenpolitik" Bilanz zur Handhabung der schweizerischen Cannabisgesetzgebung und kommt zum Schluss, dass föderalistische Willkür grassiert. Die 500.000 bis 800.000 helvetischen KifferInnen erleben von massiven Bussen (Fr. 1000.- für 1.5 g.) bis zu stillschweigender Tolerierung so ziemlich alles. Die Willkür spiegelt sich auch in der Statistik wieder: Von den jährlich rund 15'000 wegen BMG-Vergehen verzeigten Personen sind über 80% unter 25 Jahren und 60% haben keinen Beruf; knapp 70 % sind HanfgebraucherInnen. Die Justiz rechnet damit, dass höchstens 1-2% der Konsumierenden strafrechtlich erfasst werden.
Weltweit gibt es bereits über 16'000 wissenschaftliche Untersuchungsberichte zu Cannabis - und täglich kommen neue hinzu.
USA: Das National Institute of Health (NIH) in Washington veröffentlicht eine Studie, aus der hervorgeht, dass eine NIH-Forschergruppe einen Cannabisrezeptor im menschlichen Hirn lokalisiert hat.
Das bedeutet, dass THC, anders als Alkohol, "nach einem genauen 'Modus operandi' in spezifische Hirnfunktionen eingreift", oder anders ausgedrückt, dass eine pharmakologische Verwendung dieser Molekülform im Bauplan der Natur vorgesehen ist (in der Folge konzentrieren sich weltweit viele Forschungsprojekte auf die Entschlüsselung der Funktionsweise "körpereigener Cannabinoide", der sogenannten Anandamine). Roger Pewitt (Universität Aberdeen) fasst die Bedeutung der Entdeckung wie folgt zusammen: "Wir haben es nicht mehr einfach mit der Pharmakologie eines Genussmittels zu tun, sondern mit der Physiologie eines neu entdeckten Systems im Gehirn".
CH: Die traditionelle "Hanfbrächete" in Zäziwil (Emmental) wird dieses Jahr nur noch als "Brächete" angekündigt
USA: Der offensichtlich erfolglose "War on Drugs", den Bush v.a. im Ausland führt, entpuppt sich immer deutlicher als sinnlos. Südamerikanische Drogenbosse witzeln, dass die in den USA selbst angebaute Marihuanamenge die der Importe übersteigen würde. Wirtschaftsstudien stellen denn auch fest, dass Marihuana inzwischen hinter Weizen und Mais den drittgrößten Umsatz hat. Im Sommer setzen die USA zum ersten Mal im eigenen Land Militär gegen Cannabisplantagen ein (allerdings ohne Erfolge).
1991 Die schweizerische Bauernzeitung empfiehlt Hanfanbau aus ökologischen und ökonomischen Gründen.
29. August 1991 CH: Das Bundesgericht setzt neue Maßstäbe in der Cannabis-Gerichtspraxis: der Tatbestand einer "gefährlichen Menge" wird für Cannabis verneint (bis anhin betrug die Limite für einen "schweren Fall" gemäß einem BUG-Urteil von 1983 4 kg).
1992 Eine Übersicht über therapeutische Anwendungsmöglichkeiten von Hanf-Inhaltsstoffen listet v.a. Anwendungen auf, für die sonst keine ebenbürtigen, oder nur mit starken Nebenwirkungen behaftete Medikamente existieren: Asthma, Grüner Star (Glaukom), Übelkeit, Tumore, Epilepsie, Infektionen, Stress, Magersucht, Depressionen, Magersucht, Rheumatismus, Arthritis, Eindämmung von Nebenwirkungen bei Chemotherapien.
US-Präsident Clinton räumt ein, in seiner Studentenzeit auch schon Marihuana geraucht zu haben; er habe den Rauch allerdings nicht inhaliert (die Szene schüttelt sich vor Lachen)
14. Dezember 1992 CH: das Bundesgericht setzt neue Maßstäbe für die Beurteilung von Drogen-Publikationen. Die Pressefreiheit wird über die Strafbarkeit der "Bekanntgabe von Konsummöglichkeiten" gestellt. Sowohl Anleitungen zum Hanfanbau, als auch zum basteln von Rauchgeräten sind nun offiziell erlaubt.
1993 CH: Die Walliser Regierung bewilligt erst ein Hanffeld im Rhonetal, wird aber nach einigen Wochen misstrauisch, da der Bauer schon mit dem BMG in Konflikt gekommen war. Die Polizei räumt das Feld, der Bauer klagt auf Erwerbsausfall.
18. November 1993 D: Der SPD-Parteitag in Wiesbaden fasst sich ein Herz: "Zu einer legalen Abgabe von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch müssen Bedingungen für einen kontrollierten Verkauf geschaffen werden".
1994 In der Schweiz bricht in landwirtschaftlichen Kreisen eine richtiggehende Hanf-Anbau-Euphorie aus:
CH: 17 Bauern pflanzen im Rahmen eines Forschungsprojektes der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Reckenholz insgesamt 10 ha Hanf an. Wieviele ha durch Kiffer bebaut werden, ist nicht bekannt, die Pflanze gehört jedoch seit Jahren zum vertrauten Strassen- und Balkonbild...
In Ziefen (BL) baut der Verein für Heimatpflege zwei kleine Hanffelder an.
17. April 1994 Eine amerikanische Firma mit Sitz in Lausanne ("The swiss hemp trading company") sucht im "Schweizer Bauer" Land für Cannabisanbau.
14. April 1994 D: Polizeiliche Hysterie sorgt auf allen Autobahnen rund um Dortmund für kilometerlange Staus: In der Innenstadt war ein Smoke-In angesagt...
13. September 1994 US-Präsident Bill Clinton unterschreibt zum Entsetzen Millionen kiffender WählerInnen ein Gesetz, das die Strafmasse für den Anbau von Hanfpflanzen festlegt:
  • 100 bis 999 Hanfpflanzen: mindestens 5 Jahre Zuchthaus
  • 1.000 bis 60.000 Hanfpflanzen: mindestens 10 Jahre Zuchthaus
  • ab 60.000 Hanfpflanzen: zwangsläufig Todesstrafe
1. Oktober 1994 D: Die Erstausgabe des Cannabis-Magazins "HanfBlatt" erfreut die LeserInnen.
22. Oktober 1994 D: Der Bundesdrogenbeauftragte Lintner stellt in der Bild-Zeitung seine Vorstellungen einer Ecstasy- und Haschprävention in der Jugendszene vor: man müsse einfach die Techno-Musik verbieten.
20. November 1994 D: Der rührige Bundesdrogenbeauftragte Eduard Lintner (CSU) steuert einmal mehr unqualifiziertes Geschwafel zur aktuellen Drogendiskussion bei: Er warnt vor Coffeeshops; es sei bewiesen, dass solche Enrichtungen Dealer harter Drogen geradezu anlocken würden.
1995 CH: 130 Bauern pflanzen Hanf an, ohne sich um die Subventionsgrenze von 0.5% THC zu scheren. Einige machen, als es um die Abnahme geht, schlechte Erfahrungen mit der "Swiss Hemp Trading Company", andere machen teilweise recht gute Geschäfte: Alternativ - Shampo - Herstellung, Hanföle und vieles mehr. Die besten Geschäfte machen Bauern, welche ihre Blütenstände in Kissenbezüge einnähen und als Duftkissen verkaufen (vorwiegend nach Deutschland). Außer im Kanton Thurgau bereitet der Anbau kaum nennenswerte Probleme mit Behörden.- im Gegenteil: im Wallis beschützt die Polizei jetzt sogar das Feld des Bauern, das sie vor 2 Jahren noch geräumt hatte.
In Litzisdorf eröffnet ein "Hanf-Lehrpfad;", von wo sich Interessierte gegen Cash ganze Hanfpflanzen in die heimische Stube mitnehmen können.
 Die deutsche Presse führt sich auf, als ob Marihuana in der Schweiz legalisiert worden wäre. In der Praxis nimmt aber die Repression auf der Gasse, speziell gegen CannabiskonsumentInnen deutlich zu. So fällt z.B. die Basler Staatsanwältschaft in die 70er zurück und beschlagnahmt in einem Head-Shop sogar Blumenerde und Hanfliteratur.
CH: Immer neue Organisationen, die sich mit Hanf befassen (vornehmlich der "legalen" Anwendung) treten in die Öffentlichkeit.
D: Der Legalisierungsruf wird unüberhörbar. Im Bundestag mehren sich die Anfragen und an den Kiosken hängen plötzlich verschiedene Hanfmagazine aus. Head- und Grow-Shops erreichen eine neue Blüte.
1996 D: Das Betäubungsmittelgesetz wird dergestalt revidiert, dass Hanfanbau zu industriellen Zwecken wieder möglich ist. 571 Bauern reagieren prompt und erhalten die Bewilligung für 1423.47 Hektaren.
D: Außer Papieren und Kosmetika bereichert nun auch ein Hanf-Likör das Sortiment.
D: In mehreren Städten jagen sich die Smoke-Ins
CH: Der großflächige Hanfanbau boomt geradezu.
CH: Die vielfältigen legalen Anwendungsmöglichkeiten sorgen für neue Produkte und für Schlagzeilen:
Im Frühling warnt das BAG vor einer bestimmten Hanföl-Sorte: nach dem Genuss von Salat erlebten mehrere Leute "Wahrnehmungsstörungen" (der Ölhersteller hatte es unterlassen, den anhaftenden Harzstaub vor dem Pressen von den Samen zu waschen). 
Anfangs Sommer lanciert eine Wädenswiler Brauerei das erste Hanfbier (mit 5.8% Alkohol) der Schweiz. Der Erfolg ist so groß, dass der Brauer für die Produktion andere Braustätten einbeziehen muss. Der Export nach Deutschland scheitert allerdings am deutschen "Reinheitsgebot" (ein analoges deutsches Produkt kommt im Herbst heraus, darf aber weder als "Bier" angepriesen, noch in den üblichen 33cl Bierflaschen vertrieben werden).
Im Herbst erteilt die EMPA dem Vollwaschmittel "Sativa" seinen Prüfstempel.
An mehreren Orten in der Schweiz entstehen (illegale) Coffee-Shops, in denen Haschisch mehr oder weniger offen über die Theke gehandelt wird.
NL: Aufgund des Drucks aus der EU (vornehmlich Frankreich) sieht sich Holland genötigt, die Coffeeshop-Bestimmungen zu verschärfen. Die "tolerierte Menge" wird von 30 auf 5g Haschisch gesenkt. Im Gegenzug erhalten Coffeeshopbetreiber (endlich) die Bewilligung, ein Lager zu halten (bis 1/2 Kilo).
Frankreich tobt jedoch weiter gegen die Niederlande. Diese limitiert daraufhin die Anbaumenge für Eigenbedarf auf 4 Pflanzen pro Person.
AT: Die Familie Riegler-Nurscher entdeckt die Marktnische rund um den Hanf.
1999 AT: Dronabinol darf in Apotheken abgegeben werden

Geschichte:

v.Chr., n.Chr. - 20. Jhdt, 1900-1950, 1950 bis 1959, 1960 bis 1969, 1970 bis 1979, 1980 bis 1989, 1990 bis 1999, ab 2000